Die Nutzung ist möglichst 10 Werktage vor der geplanten Nutzung beim Hafenmeister unter hafenmeister@hafen-lueneburg.de zu beantragen. Auch für die Nutzung durch Fahrgastschiffe, Sportboote, schwimmende Arbeitsgeräte und Auflieger ist eine vorherige, formlose Beantragung der Nutzung beim Hafenmeister erforderlich. Detailabstimmungen und die verbindliche Bestätigung der Nutzung sollen spätestens 5 Werktage vor der geplanten Nutzung erfolgen. Ohne Anmeldung ist kein landseitiger Zugang zu den Liegeplätzen gewährt. Die unbefugte Liegeplatznutzung, ohne vorherige Anmeldung und Freigabe, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Nutzung ist erst nach Abschluss eines Nutzungsvertrages möglich.
Nutzungsvereinbarungen
Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente:
Die Nutzung ist erst nach Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages möglich.
Die Nutzung ist möglichst 10 Werktage vor der geplanten Nutzung beim Hafenmeister unter hafenmeister@hafen-lueneburg.de zu beantragen. Detailabstimmungen und die verbindliche Bestätigung der Nutzung sollen spätestens 5 Werktage vor der geplanten Nutzung erfolgen.
Nutzungsvereinbarungen
Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente: